Die Blackbox im Auto
In diesem Jahr gibt es einige Änderungen für die Autofahrer
Mit Beginn eines neuen Jahres treten neue Vorschriften in Kraft. Das gilt 2024 auch wieder für Kraftfahrer. Hier die wichtigsten im Überblick: Beim Kauf eines Elektroautos gibt es kein Geld mehr vom Staat, die steigende CO2-Abgabe verteuert Kraftstoffe, bei Winterreifen wird das sogenannte „Alpine-Symbol“ Pflicht und im Auto kommt die „Blackbox“.
Umweltbonus gestrichen
Ende vergangenen Jahres führte das sogenannte Haushaltsurteil der Karlsruher Verfassungsrichter dazu, dass die Bundesregierung die Förderung beim Kauf von E-Autos „zeitnah“ einstellte. Seit dem 17. Dezember können somit keine neuen Anträge mehr für den sogenannten Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Ursprünglich sollte die staatliche Förderung von E-Autos 2024 mit reduzierten Fördersummen noch weiterlaufen. Viele Experten kritisieren das vorzeitige Auslaufen des Umweltbonus, weil sie dadurch Nachteile für den Absatz der Elektro-Mobilität befürchten – die Anschaffung eines Elektro-Autos wird nun kostspieliger.
Teurer wird für Kraftfahrer im neuen Jahr auch das Tanken. Denn am 1. Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft: Sie steigt wegen des Lochs im Bundeshaushalt nun gleich von bislang 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid – infolgedessen kann Benzin und Diesel an der Tankstelle um mindestens rund vier Cent pro Liter mehr kosten. Dagegen können Pendler aufatmen: Die 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer.
Winterreifen mit neuem Alpine-Symbol
Einen kritischen Blick sollten Autofahrer spätestens zum Ende dieses Jahres auf ihre Winterbereifung werfen. Denn ab Oktober 2024 sind bei winterlichen Verhältnissen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol erlaubt. Dabei handelt es sich um das Piktogramm einer Schneeflocke vor der Silhouette eines Berges. Mit dem Stichmonat endet die bisherige, seit 2018 geltende Übergangszeit für Pneus mit der rechtlich ungeschützten M+S-(Matsch und Schnee-)Kennzeichnung. Diese ist künftig nicht mehr ausreichend, um sich bei Schnee und Eis mit einem Auto fortzubewegen. Wer gegen die neue Vorgabe verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro rechnen.
Ein „Flugschreiber“ im Auto
Ab Juli 2024 wird dann der Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Unter diesem Begriff können sich möglicherweise viele Autofahrer nichts vorstellen, umso mehr unter „Blackbox“. Neuwagen müssen einen solchen Unfalldatenspeicher, wie er als „Flugschreiber“ aus dem Luftverkehr bekannt ist, an Bord haben. Ähnlich diesem soll der EDR Fahrdaten aufzeichnen, die bei einem Unfall zur Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage beitragen können: wie beispielsweise Tempo, Geschwindigkeitsänderungen, Bremsvorgänge, Aktivitäten von ABS und Stabilitätskontrolle, Auslösen eines Airbags und andere Fahrzustände.
Die registrierten Informationen sollen ständig überschrieben und nur bei einem Unfall erhalten sowie für dessen Rekonstruktion genutzt werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen die Daten ausschließlich lokal im Fahrzeug gespeichert werden, sollen nicht über eine Online-Verbindung in fremde Hände geraten können. Denn die Daten gehören demnach grundsätzlich dem Fahrer bzw. dem Fahrzeughalter. Aus Datenschutzgründen ist zudem untersagt, personenbezogene oder personenbeziehbare Daten, wie etwa die vollständige Fahrzeug-Identifikationsnummer, zu speichern.