Der Vorteil: Die Kunden können ihr Fahrzeug behalten, erhalten das Geld zusätzlich und verhindern somit einen langen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang mit dem Autobauer. Die Alternative wäre eine Einzelklage, die Zeit und Geld kostet. Das Recht auf eine solche Klage treten die Verbraucher mit der Einwilligung zum Vergleich ab. Doch wie genau kommen Berechtigte an ihr Geld? Volkswagen will registrierte Kunden ab dem 20. März 2020 per Brief benachrichtigen. Mit diesem Brief erhält jeder eine persönliche Identifikations-nummer (PIN), mit der er sich auf einer Online-Plattform anmelden kann. Dort muss er seine Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug (Teil II) hochladen und versichern, dass er die Vergleichskriterien erfüllt.
Bei Fragen kann er sich an ein extra dafür eingerichtetes Call Center wenden, zudem gibt es eine unabhängige Ombudsstelle für die Klärung – auch die Online-Plattform unter www.mein-vw-vergleich.de steht bereit. Bei juristischem Rat übernimmt Volkswagen die Anwaltskosten bis 190 Euro, wenn der Vergleich im Anschluss tatsächlich angenommen wird. Wichtig zu wissen ist, dass das Angebot für die Einmalzahlung nur bis zum 20. April 2020 gilt – die Kunden haben rund einen Monat Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Die Musterfeststellungsklage wird am 20. April zurückgezogen – somit bleibt allen ein jahrelanger und teurer Rechtsstreit erspart.